Fachhändler*innen in der Genossenschaft

Wer kann Mitglied werden?

Mitglieder der Genossenschaft können alle natürlichen und juristischen Personen sowie Personen- oder Personenhandelsgesellschaften werden. Das sind beispielsweise  Anbau-/Erzeugerbetriebe, Naturkosthersteller sowie Naturkostgroß-/einzelhändler, aber auch Unternehmen, die darüber nachdenken, sich in diese Richtungen zu entwickeln.

Konzerngeführte Handelsunternehmen und/oder Unternehmen aus der konzerngeführten Lebensmittelindustrie werden bewusst als Mitglieder ausgeschlossen.

Was zahlen Fachhändler*innen?

Aufnahmegebühr: entfällt für Fachhändler*innen

Jährlicher Mitgliedsbeitrag: 240,00 Euro

Genossenschaftsanteil: 100,00 Euro

Mindestzeichnung: 5 Genossenschaftsanteile (500 Euro)